Kernaussage

Artikel 4 DSGVO

Die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) regelt (nur!) den Umgang personenbezogenen Daten innerhalb des europäischen Rechtsraumes.

Personenbezogene Daten
(Daten natürlicher Personen bzw. Daten über die direkt oder
indirekt natürlicher Personen identifiziert werden können.)

Einige (nicht abschließende) Grundsätze:
=> Daten dürfen nur erhoben werden, wenn die betreffenden Personen informiert (!) zur Verarbeitung einwilligen.
Vor der Einwilligung:
=> Der Zweck der Datenerhebung muss klar dargestellt sein.
=> Die verarbeitenden Stellen müssen klar gestellt sein.
=> Es müssen Verantwortliche/Auftraggeber genannt sein.
=> Es muss auf Informationspflichten und Rechtsgrundlagen hingewiesen werden.

Daraus ergeben sich:
=> Informationspflichten gegenüber den betroffenen Personen.
=> Schutzpflichten bezüglich der aufgenommenen Datensätze (Vertraulichkeit, Verfügbarkeit, Integrität)
=> Löschpflichten: Daten müssen gelöscht werden, sobald der Zweck, zu dem sie gesammelt wurden, nicht mehr existiert.
(alternativ gibt es Möglichkeiten zur Anonymisierung -> kein Personenbezug mehr)

Versionierungspfad -> Versionsverwaltung
Prinzipiell: Werden Daten (oder Code) verändert (inkl. Löschung und Ergänzung), so sollen bestehende Datensätze nicht gelöscht, sondern
die neue Zusammenstellung mit einer neuen Bezeichnung abgespeichert und verweist gleichzeitig auf die vorherige Version des Datensatzes (->Versionierungspfad).

  • Idealerweise gibt es ein festgelegtes Schema für die Bezeichnung der unterschiedlichen Versionen eines Datensatzes welches von Maschinen und Menschen lesbar ist.

  • Für jede Version eines Datensatzes sollten Autor und Zeitpunkt sowie ggf. Änderungsgrund als Metadaten mit aufgenommen werden.
    => Die Versionsverwaltung erlaubt es Änderungen zu Protokollieren und alte Versionsstände wiederherzustellen.
    => Die Archivierung einzelner Versionsstände erlaubt deren dauerhafte, unveränderliche Speicherung.
    => Ein vollständiger Versionierungspfad (von der aktuellsten bis zur ersten Version) erhöht die Glaubwürdigkeit der Datensätze.

    Protokollierung von Manipulationen sichert vor Fälschungen; Versionen können PIDs zugeordnet werden.

Kontext / Hintergrund

  • (kurze Erklärung, Historie, relevante Theorien)

Praxis‑Tipps/Didaktik/Beispiele

  • (konkrete Handlungsschritte)

Quellen

  • (Literatur+Note oder URL+Date)

Ausgehende Verknüpfungen

Eingehende Verknüpfungen