Kernaussage
Auch beim Forschungsdatenmanagement sind eine Vielzahl gesetzlicher Vorgaben zu beachten. Daher ist es meist anzuraten die rechtlichen Beratungsstellen der eigenen Institution oder ggf. der Fördermittelgeber bereits vor Antragstellung/Beginn des Forschungsvorhabens zu konsultieren.
Gesetzliche Vorgaben werden meist zur institutionelle Vorgaben ergänzt und konkretisiert.
Kontext / Hintergrund
Beispiele für gesetzliche Vorgaben sind:
- DSGVO in Bezug auf die Verarbeitung personenbezogener Daten
- EU-Dual-Use-Verordnung
- Tierschutzgesetz
- Chemikaliengesetz
- Arbeitsschutzgesetz
- …
Praxis‑Tipps/Didaktik/Beispiele
- Eine möglichst frühe Information über Gesetze und Verordnungen erspart später viel Ärger, Zeit- und Kostenaufwand.
- Im Zweifel immer die juristischen Beratungsstellen der eigenen Institution, der Fördermittelgeber oder der NFDIs (NFDI-Helpdesks) zu Rate ziehen!
- Bei Projektmittelbeantragung, je nach Themengebiet (Ethik, Tierschutz,…) oder internationale Kooperation (länderspezifische Gesetzgebungen), möglichst 5-10% des Budgets für rechtliche Beratungsdienste mit einplanen.
Quellen
- (Literatur+Note oder URL+Date)
Ausgehende Verknüpfungen
- accessible
- DSGVO
- Ethik
- Fördermittelgeber
- Forschungsdatenmanagement
- NFDI
- NFDIs
- personenbezogener Daten
- Projektmittelbeantragung
- Tierschutz