Kernaussage

Auch beim Forschungsdatenmanagement sind eine Vielzahl gesetzlicher Vorgaben zu beachten. Daher ist es meist anzuraten die rechtlichen Beratungsstellen der eigenen Institution oder ggf. der Fördermittelgeber bereits vor Antragstellung/Beginn des Forschungsvorhabens zu konsultieren.
Gesetzliche Vorgaben werden meist zur institutionelle Vorgaben ergänzt und konkretisiert.

Kontext / Hintergrund

Beispiele für gesetzliche Vorgaben sind:

Praxis‑Tipps/Didaktik/Beispiele

  • Eine möglichst frühe Information über Gesetze und Verordnungen erspart später viel Ärger, Zeit- und Kostenaufwand.
  • Im Zweifel immer die juristischen Beratungsstellen der eigenen Institution, der Fördermittelgeber oder der NFDIs (NFDI-Helpdesks) zu Rate ziehen!
  • Bei Projektmittelbeantragung, je nach Themengebiet (Ethik, Tierschutz,…) oder internationale Kooperation (länderspezifische Gesetzgebungen), möglichst 5-10% des Budgets für rechtliche Beratungsdienste mit einplanen.

Quellen

  • (Literatur+Note oder URL+Date)

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